Bischofsweisheit (von Klaus Schmitt)
Der
Fischer-
und
Schifferverein
Klingenberg
gründet
sich
auf
eine
alte
Zunft,
die
1737
vom
damaligen
Landesherren,
dem
Erzbischof
von
Mainz,
eine
neue
Ordnung
durch
eine
Verleihungsurkunde erhielt.
Neben den Regularien für den Gewerbebetrieb, zur internen Zunftordnung und der Amtsaufsicht
sorgte der Erzbischof auch für das Seelenheil der streitlustigen Zunftbrüder:
Da
offenbar
damals
schon
bekannt
war,
wie
es
auf
den
Versammlungen
des
Fischer-
und
Schiffervereins zu ging, war vom Erzbischof auch festgelegt:
6.
Keiner
soll
dem
andern
in
die
Rede
fallen,
unziemliche
Reden
sind
zu
lassen,
andernfalls
eine
Strafe
bis
2
fl
zu
erheben
ist.
Größere
Exzesse
bestraft
der
Beamte
zu
Klingenberg.
Die
Buße
fällt
der Landesherrschaft zu.
Es
gibt
dazu
auch
in
dem
späteren
Versammlungsprotokoll
von
1738
einen
gehorsamen
Beschluss
der Zunft nachzulesen:
Das
ist
einhellig
beschlossen
worden,
dass
bei
offener
Lade
(d.h.
während
des
Verlaufs
der
Versammlung) keiner den anderen duzen welle. Auf ein Maß Wein Straf.
Sicher
ein
lobenswerter
Ansatz,
um
Respekt
voreinander
zu
pflegen
und
exzessive
unziemliche
Reden
zu
unterdrücken.
Geholfen
hat
es
scheinbar
aber
nicht
so
recht.
In
vielen
der
Jahrtagsprotokolle
findet
man
Hinweise
auf
den
Stil
des
Hauses.
Die
raubeinige
Streitlustigkeit
der
Fischer
und
Schiffer
war
tatsächlich
eine
dokumentierte
Gegebenheit,
die
sich
sogar
als
erblich
erwies.
Peter Hering von Wörth soll wegen Scheltung Sebastian Weis von da zahlen 30 Kreuzer....
...oder
Mithin
Peter
Wetzelsberger,
Schiffbauer
zu
Wörth
wurde
wegen
Er
Jacob
Ludwig
in
Ahnsehung
der Bestender Schiffbauer Platz Einen Heringsdiebe geheißen, gestrafet worden umb 45 Kreuzer.
...oder
Peter
Hering
von
Wörth
und
David
Lutz
von
groß
Heubach,
welcher
Letzter
den
Hering
wegen
einigen
aus
der
Reußen
genommenen
Fischen
sogleich
einen
Dieb
gescholten,
sind
miteinander
dahin vereinigt worden, dass Georg David ahn ein Straf bezahlen soll 2 Gulden 26 Kreuzer.
...oder auch in Serie
Sodane
wurde
Anton
Boller
von
wegen
Scheltung
Mathes
Eichhorn
als
schuldig
ahngergüget
...15
Kreuzer
Sodane
Mathes
Eichhorn
von
wegen
Scheltung
Valentin
Ebert
30
Kreuzer
Item
Valentin
Ebert
...30
Kreuzer
Sondane
wurde
Sebastian
Weiß
von
Wörth
wegen
vorgegangener
Unflat
und
Scheltung
...30
Kreuzer
...oder auch mit Tätlichkeiten
In
Streiten
und
Schlagerey
dahir
zwischen
Wolfgang
Buß
Johan
Adam
Dechent
von
Wörth
dann
Johan
und
Conrad
Ebert
von
Clingenberg
wurde
erkannt,
daß
jeder
dere
zur
Straf
erlegen
solle
20
Kreuzer.
Mathes
Eichhorn
von
Clingenbeerg,
so
sich
darein
geschlagen
und
Johan
Ebert
auch
ahngegrifen ingleich 20 Kreuzer.
...und noch ein etwas komplizierter Fall:
.
..
als
Vorberedt
Berninger
defendirt
mit
worthen
das
Er
nichts
schuldig
wäre
masen
die
kayserliche Verordnung dergleichen aufhebet...
Es
wäre
viel
hin
und
her
geret
worden,
endlich
wäre
der
Zipfrich
fortgangen
unter
dem
Tor
zu
Wörth den Ars zeigen...
...
sie
berufen
sich
auf
ihre
Protokoll
und
articuln.
Ich
scheiße
aber
auf
ihre
articul,
das
kayserliche mandat helfe aber nichts...
...
Georg
Zipferich
gesteht
das
factum
ein,
nur
wolle
Er
erinnert
haben,
das
man
ihme
ein
Mülern
Esel gescholten.
Und
so
ist
es
lange
geblieben.
Man
kann
in
Klingenberg
heute
noch
bestätigen:
Bis
in
die
Mitte
des
20.
Jahrhunderts
war
der
Ton
im
Fischer-
und
Schifferverein
noch
immer
sehr
deftig
und
laut,
so
dass
die
Klingenberger
in
der
Hauptstráße
noch
hören
konnten,
wenn
unten
im
„Bären“
die
Fischer
ihren Jahrtag hatten.
Noch
heute
wird
die
erzbischöfliche
Auflage
zum
Kirchgang
am
Sonntag
nach
Nikolaus
eingehalten,
auch
bis
zum
Ende
der
Messe,
und
die
Standardpredigt
geht
immer
um
Johannes
den
Täufer
und
die
eindringliche
Aufforderung,
dass
man
sich
bessern
und
sich
ein
Zeichen
des
Friedens
geben
möge.
...
und
siehe,
es
hat
schon
ein
bisschen
geholfen.
Nach
so
vielen
Jahren.
Wenn
er es wüsste, der Erzbischof, er würde huldvoll, gütig und weise schmunzeln.
Klaus Schmitt
© Fischer- und Schifferverein Klingenberg e.V.
historische Zunft-Truhe aus dem Jahr 1730