Geschichte
Der
Fischer-
und
Schifferverein
Klingenberg
am
Main
gründet sich auf eine alte Zunft.
Ihr
Ursprung
ist
nicht
dokumentiert,
aber
es
gibt
Hinweise
aus
der
Überlieferung
auf
eine
Existenz
im
Jahre
1711
und
auch
die
Vermutung,
dass
die
Zunft
bereits zu Beginn des 15. Jahrhunderts gegründet wurde.
Überliefertes
Als
Zunft
(von
althochdeutsch
„zu
ziemen“,
also
was
sich
ziemt,
was
ordentlich
ist)
bezeichnete
man
eine
berufsständische
Körperschaft
zur
Wahrung
gemeinsamer
Interessen
gegenüber
der
Obrigkeit,
zunftfremder
Gewerbetreibender
und
zur
Ordnung
der
Zunftmitglieder
untereinander.
Zünfte
entstanden
im
Mittelalter
in
Städten,
also
in
durch
Mauern
geschützten
Ansiedlungen,
in
denen
durch
Handwerk
und
Handel
mit
eigenen
Einkünften
und
beginnender
Selbstverwaltung
die
absolute
Macht
des
Adels,
der
Klöster
und
Bischöfe
allmählich
geschwächt
wurde.
Dabei
ergänzten
die
Zunftordnungen
die
hoheitliche
Gesetzgebung
rund
um
den
Berufsstand.
Zu
den
frühesten
Zünften
gehören
die
der
Fischer.
Ihr
Handwerk
war,
ähnlich
der
Jagd,
eigentlich
ein
Privileg
des
besitzenden
Adels,
doch
anders
als
die
Jagd,
war
Fischfang
mit
Mühe,
Arbeit,
Nässe
und
Kälte
verbunden.
Das
ließ
man
vorzugsweise
von
ausgewählten
Leuten
aus
dem
Volk
erledigen,
gut
geregelt
allerdings
durch
eine
Zunftordnung.
Darin
wurden
Regeln
zur
Hege
des
Fischbestandes
und
zur
Abwehr
von
Raubfischerei
aufgestellt.
Sie
bestimmten
auch
Schonzeiten,
Mindestmaße,
Maschenweiten,
erlaubte
und
verbotene
Fanggeräte.
Auch
Regeln
für
den
Umgang
der
Fischer
untereinander,
von der Ausbildung bis zur Witwenversorgung wurden festgelegt.
Es
sind
zahlreiche
Fischerzünfte
am
Main
bekannt,
deren
Zunfturkunden
aus
den
Jahren
1010
(Würzburg)
bis
1635
(Lohr)
stammen,
auch
aus
kleineren
und
unbedeutenderen
Städten
als
Klingenberg,
das
1276
erstmals
als
„Bürgerstadt“
dokumentiert
ist.
Die
Clingenburg,
wohl
vor
1190
errichtet,
breitete
ihre
Flügelmauern
schützend
um
die
ersten
Bürgerhäuser,
machte
sie
zu
einer
Stadt,
in
der
sich
Zünfte
etablieren
konnten.
Klingenberg
wurde
1505
durch
das
Kurfürstentum
Mainz
erworben
und
erhielt
einen
Amtssitz
im
Range
eines
Vogtes,
hier
Keller
genannt.
In
dieser
Zeit
sind
in
Klingenberg
8
oder
10
Zünfte
bekannt.
Es
ist
anzunehmen,
dass
auch
eine
Fischerzunft
bestanden
hat,
wie
in
anderen
Städten
am
Main.
Diese
müsste
vor
1525
gegründet
gewesen
sein,
denn
später
waren
die
Voraussetzungen
dafür
nicht
besonders
vorteilhaft.
1525
machte
sich
die
Stadt
„der
beurischen
uffrur
anhengig
und
theylhafftig"
,
wofür
sie
beim
Zusammenbruch
des
Aufstandes
mit
dem
Entzug
„aller
irer
privilegien,
begnadigung,
freyheit,
auch
ampt,
gerichts
und
rats",
bestraft
wurde.
Kardinal
Albrecht
von
Brandenburg
gab
der
Stadt
zwar
ihr
Amt
und
Gericht
wieder
zurück,
wandelte
aber
Klingenberg
in
eine
obrigkeitlich
regierte
Stadt
um.
Mit
der
großen
Stadtordnung
Kardinal
Albrechts
vom
13.
Juni
1527
wurde
die
innere
Verfassung
der
Stadt
festgelegt.
Ihre
wichtigsten
Bestimmungen
waren:
Gerichtsherr,
„rechter
natürlicher
ober
und
herr"
war
der
Erzbischof
zu
Mainz,
dem
„alle
oberikheit,
herlichkeit,
gebott
und
verbott
...
daselbst
zusteen"
und
der
„hohe
und
nidere ampt, gericht und rathe ... yeder Zeit besetzt und entsetzt.“
Gegen
Ende
des
16.
Jahrhunderts
ereignete
sich
das,
was
wir
heute
allgemein
als
die
"
kleine
Eiszeit
"
bezeichnen,
ein
nicht
unerheblicher
Klimawandel,
der
eisige
Winter
und
feuchte
Sommer
zur
Folge
hatte.
Die
daraus
resultierenden
Missernten
wirkten
sich
brutal
auf
die
Bevölkerung
aus.
Geringe
Ernteerträge
führten
in
ganz
Europa
zu
lang
anhaltenden
Hungersnöten
und
schließlich
zu
einer
Verarmung
der
Zivilbevölkerung.
Dazu
kam
die
Drangsal
von
Kriegen,
Brandschatzung,
Plünderung
und
die
Pest.
1631
marschierten
schwedische
Truppen
in
Mainz
ein
und
machten
es
bis
1634
zum
Bestandteil
des
schwedischen
Staates.
Einquartierungen
und
hohe
Kriegslasten bedrängten die Bürger in vielen Städten.
Klingenberg
wurde
1646
von
den
Schweden
gänzlich
ausgeplündert,
sie
trugen
Mobilien,
Lebensmittel
und
Wein
davon.
Ein
Jahr
später
holten
die
Franzosen
was
noch
übrig
geblieben
war
und
dann
kamen
die
Kaiserlichen
und
wollten
sogleich,
was
gerade
wieder
erwirtschaftet
worden war.
Kein
Wunder
dass
das
Wirtschaftsleben
in
Stadt
und
Land
am
Boden
lag,
dass
die
Menschen
keine
Lust
mehr
hatten,
Aufträge
anzunehmen,
Erträge
zu
erwirtschaften.
Es
liegen
die
Felder
unbestellt,
öd
und
wüst.
Für
Wörth
und
die
Fischweide
zu
Klingenberg,
Bannwasser
und
Fischweide zu Erlenbach finden sich keine Interessenten mehr.
Dazu
kam
die
Geißel
der
Pest.
Sie
forderte
hier
vor
allem
1630
bis
1635
ihre
Opfer.
In
der
Sterbematrikel
von
1635
ist
in
Klingenberg
vermerkt,
dass
die
Hälfte
der
Einwohner
an
der
Pest
zugrunde
gegangen
ist,
und
dass die Namen der Toten nicht aufgeschrieben worden sind.
In
all
diesen
sorgenvollen
Jahren
des
16.
und
17.
Jahrhunderts
kamen
auch
die
Dokumentationen
im
bürgerlichen
Bereich
weitgehend
zum
Erliegen.
Erst
nach
dem
30-jährigen
Krieg
etablieren
sich
Administration
und
Verwaltung
langsam
wieder
wie
es
war
und
wie
es
sich
gehörte.
Damit
konsolidierte
sich
das
Gewerbe
und
auch
Zünfte
wurden reaktiviert.
Mit
dem
Recht
von
1527
übertrug
das
Mainzer
Domkapitel
1693
das
Lehen
zu
Klingenberg
an
den
kurfürstlichen
Geheimen
Rat
und
Kanzler
Augustin
Maximilian
von
Mairhofen.
Nach
dessen
Tod
erfolgte
1706
die
Belehnung
seines
ältesten
Sohnes
Franz
Wilhelm
mit
den
Mainzer
Lehen.
Franz
Wilhelm
von
Mairhofen
war
von
1701
bis
1735
Mainzer
Hofrat
und
mainzischer
Amtmann
zu
Klingenberg.
In
dieser
Stellung
war
er
bei
vielerlei
Konflikten
und
Streitigkeiten
tätig:
Jagdstreitigkeiten
mit
den
benachbarten
Adeligen;
Konflikte
mit
Köhlern,
die
das
Wild
vertrieben;
Auseinandersetzungen
mit
Waldarbeitern,
die
beim
Holztriften
in
den
Spessartbächen
die
Fische
vertrieben
usw.
Es
ist
anzunehmen,
dass
in
dieser
Zeit
die
Fischer-
und
Schifferzunft
eine
neue
Ordnung
erhielt,
was
die
überlieferte,
aber
nicht
dokumentierte
Gründung von 1711 erklärte.
Die
auf
das
Amt
Klingenberg
beschränkte
Ordnung
im
Gewerbe
war
allerdings
nicht
von
befriedigender
Wirkung.
Es
gab
damals
in
Klingenberg
viele
Einwohner,
die
von
der
Schifffahrt
lebten,
also
Schiffe
besaßen
oder
als
Schiffer
auf
diesen
arbeiteten.
Transportiert
wurden
hauptsächlich
Holz,
Steine,
Sand,
Kohle,
Getreide,
Zucker
und
Stückgut.
Die
ortsansässigen
Fischer
verdienten
ihr
Geld
mit
dem
Verkauf
ihrer
Fische
auf
dem
Frankfurter
Fischmarkt.
So
musste
sich
dieses
„ungebunden
auf
dem
Main
schwimmende
Gewerbe“
zwangsläufig
mit
leicht
übergreifenden
Konkurrenten
aus
anderen
Gemeinden auseinander setzen.
Es
gab
massiv
Anlass
zu
Beschwerden,
die
von
den
Schiffern
und
Fischern
unterthänigst
in
Mainz
zu
erkennen
gegeben
wurden.
Dies
führte
dann
1737
zu
einem
Machtwort
des
Erzbischofs,
der
eine
neue
Ordnung durch eine Verleihungsurkunde herstellte.
Wir
Philipp
Carl
von
Gottes
Gnaden,
des
Heiligen
Stuhles
zu-Maintz
Erzbischof
des
Heiligen
Römischen
Reiches
durch
Germanien
Ertzkanzler
und
Churfürst
etz.
Urkunden
und
Bekennen
hiermit,
.....Erstlich
wollen
wir,
daß
alle
und
jieder
in
unserem
Ambt
Klingenberg
wohnhafter
Fischer
und
Schiffer,
wann
er
von
Eltern
her
ehelich
geboren,
oder
behörig
legitimiert
worden
und
sich
bishero
wohlverhalten,
in
dieser
neue
Zunft
sich
einverleiben
zu
lassen
schuldig,
wiedrigenfalls
ihnen
sie
seyen
einheimisch
oder
fremdes
einige
Ladung
zu
nehmen,
bei
empfindlicher
Straf
und
Verlust
des
Garns
und
Schelchs
erlaubt
sein
sollte...(vollständiger
Text
siehe
rechts
im Bild).
Es
existierte
damals
also
bereits
eine
Fischer-
und
Schiffer-Zunft,
die
nun mit einer neuen, strengen Ordnung ausgestattet wurde.
Diese
neue
Ordnung
regelte
neben
dem
internen
berufsständischen
und
sozialen
Zusammenleben
der
Zunftmitglieder
auch
die
Aufsicht
durch
den
Klingenberger
Amtmann,
sowie
die
sachlichen
Bedingungen
zum
Recht
auf
Fischfang
und
Schifffahrt
und
die
Strafen
bei
frevelhaftem
Missbrauch.
Eine
besondere
Bedeutung
kommt
der
Verleihung
dieser
neuen
Zunftordnung
von
1737
zu,
denn
mit
ihr
hat
Kurfürst
Philipp
Carl
zu
Mainz
den
Fischern
und
Schiffern
im
Amte
Klingenberg
ihre
Fischrechte bestätigt.
Mit
der
Proklamation
des
Königreichs
Bayern
im
Jahre
1806
war
die
Landesherrschaft
des
Mainzer
Erzbischofs
beendet.
Es
war
dies
eine
Folge
der
napoleonischen
Eroberungskriege
mit
der
Durchsetzung
der
Errungenschaften
der
Französischen
Revolution.
Zu
diesen
gehörte
auch
u.
a.
die
Proklamation
der
Gewerbefreiheit.
So
drängten
im
Laufe
des
19.
Jh.
die
Behörden
in
den
deutschen
Staaten
sukzessive
zur
Zulassung
anderer
Gewerbetreibender
aber
auch
als
Freimeister
(nicht
der
Zünfte
angeschlossene
Meister)
und
nötigten
die
Zünfte
sich
auf
die
Regelungen
ihrer
inneren
Organisation
zu
beschränken.
Bayern
verfügte 1868 die Aufhebung des Zunftwesens.
Den
neuen
Ideen
zur
Gewerbefreiheit
angepasst,
hat
sich
die
Zunft
der
Fischer
und
Schiffer
des
Amtes
Klingenberg
ab
dem
Jahre
1829
als
Fischer-
und
Schifferverein
organisiert,
hat
dabei
die
Regularien
und
die
Fischrechte
der
alten
Zunft
weiter
gewahrt,
die
Steuern
und
Gebühren
regelmäßig
bezahlt,
die
Fischerei
ständig
und
ohne
Unterbrechung
ausgeübt
und
ist
somit
im
Besitze
ihres
Fischrechtes
geblieben.
Nachdem
die
Zunftordnung
vom
Jahre
1737
veraltet
war,
wurden
1907
zeitgemäße
Statuten
aufgestellt,
um
den
ursprünglichen
Auftrag
der
Staatsautorität
weiter
zu
erfüllen.
Damit
der
Verein
nach
einem
neuen
Vereinsrecht
rechtsfähig
wurde
und
ins
Vereinsregister
eintragen
werden
konnte,
war
im
Jahre
1929
eine
Revision
der
Statuten
notwendig geworden.
Die
Bewahrung
der
Fischrechte
wurde
mit
einer
endgerichtlichen
Entscheidung
des
Oberlandesgerichts
Bamberg
vom
29.
Oktober
1931
in
Würdigung
des
vorgelegten
Urkundenmaterials
und
zur
Vermeidung
von
Wiederholungen
bestätigt,
und
es
wurde
entschieden,
dass
die
bis
dahin
ausgeübten
Fischereirechte
laut
den
Anordnungen
der
Zunftordnung
durch
den
Erzbischof
Philipp
Karl
von
Mainz
vom
9.
August
1737
den
Zunftgenossen
in
rechtswirksamer
Weise
verbleiben.
Das
Recht
erstreckt
sich
auf
den
ganzen
damaligen
Amtsgerichtsbezirk
Klingenberg.
Nach
der
Feststellung
des
Finanzamts
Amorbach
in
einer
Entscheidung
vom
27.
Juli
1954
stehen
dem
rechtsmittelführenden
Fischer-
und
Schifferverein
Klingenberg
Fischrechte
über
273,151
ha
Wasserfläche zu.
Seit
der
Verfassung
der
Satzung
von
1907
und
ihrer
Revision
1929
hatten
sich
in
über
80
Jahren
gravierende
Änderungen
in
der
Gewerbesituation
der
Fischer
und
Schiffer,
in
der
allgemeinen
Sozialgesetzgebung
und
im
Vereinsrecht
eingestellt.
So
ist
es
dann
2002
notwendig
geworden,
mit
einer
2.
Revision
eine
moderne
wie
auch
zukunftsorientierte
Satzung
zu
beschließen.
Gewahrt
wurde
dabei
das
ursprüngliche,
elementare
Anliegen
an
eine
Fischerzunft
wie
es
sich
ausdrückt im §2:
§2
Zweck
des
Vereins
ist
die
Förderung
gemeinsamer
gewerblicher
Interessen
in
der
Fischerei
bzw.
der
Schifffahrt,
der
fachlichen
Eignung
der
Mitglieder
zur
Hege
des
Fischbestandes
und
zur
Beachtung
des
damit
verbundenen
Naturschutzes,
sowie
der
Wahrung
des
von
den
Vorfahren ererbten Fischrechtes und Vereinsvermögens.
© Fischer- und Schifferverein Klingenberg e.V.
Urkunde größer:
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Text der Urkunde:
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historische Zunft-Truhe von 1730
Zunft- Fahne Vorderseite:
“Fischer- und Schifferverein Klingenberg”
Zunft- Fahne Rückseite:
“Bei Sturm und Wetter ist Gott unser Retter”
Brückeneinweihung, 29. Juni 1949
Hochwasser in Klingenberg 1920
Text der Verleihungsurkunde:
hier
Verleihungsurkunde
1737
Bestätigung
der
Zunft
und
Machtwort
des
Erzbischofs
Philipp
Carl
von
Gottes
Gnaden,
der
eine
neue
Ordnung
durch
eine
Verleihungsurkunde herstellte.
Mitglieder mit Zunft- Fahne
1911 Netzetrocknen in Klingenberg