© Fischer- und Schifferverein Klingenberg e.V.
Voraussetzung
für
den
Verkauf
und
die
Vergabe
von
Angelkarten
an
Sie
ist,
dass
Sie
im
Besitz
eines
gültigen
Fischereischeines
sind.
Dazu
gehören
auch
Fischereischeine
anderer
Bundesländer,
sofern sie in Bayern Gültigkeit besitzen. Schonzeiten und Schonmaße sind einzuhalten.
Der
Inhaber
dieser
Karte
ist
zur
Ausübung
der
Fischerei
mit
zwei
Handangeln
an
dem
auf
der
letzten
Seite
beschriebenen
Fischwasser
berechtigt.
Verboten
ist
die
Verwendung
eines
Hebegarnes/
Senke
zum
Fang
von
Fischen,
sowie
das
Fischen
mit
der
Reißangel
in
jeder
Form
und
der
Fang
von
Fischen
während
ihrer
Schonzeit.
Fangbeschränkung
für
einen
Angeltag:
2
Zander,
2
Hechte,
2
Karpfen.
Alle
anderen
Fischarten
dürfen
nicht
über
den
Tagesbedarf
eines
normal
üblichen
Haushaltes
hinaus
gefangen
werden.
Untermaßige
Fische
oder
geschützte
Arten
sind
sofort,
unbeschadet
ihres
Zustandes,
in
das
Wasser
zurückzusetzen.
Fische
dürfen
weder
entgeltlich
noch
unentgeltlich
abgegeben
werden.
Verboten
ist
das
Angeln
vom
Kahn
oder
Boot
aus
(auch
“Belly-Boat“).
Verboten
ist
das
Angeln
im
Zeitraum
vom
1.
Mai
bis
einschließlich
30.
September
von
1:00
Uhr
bis
5:00
Uhr
und
im
Zeitraum
vom
1.
Oktober
bis
einschließlich
30.
April
von
22:00
Uhr
bis
7:00
Uhr.
Verboten
ist
das
Betreten
der
Schleusen,
Wehranlagen,
der
Sportboot-
und
Schutzhäfen
(zum
Beispiel
Erlenbach).
Dies
verstößt
gegen
die
Betriebsanlagen-
Verordnung.
Hinweisschilder
sind
zu
beachten.
Zu
beachten
sind
die
Fischereigrenzen
oberhalb
und
unterhalb
der
Wehranlagen.
Zuwiderhandlungen
gegen
obige,
oder
gegen
gesetzliche
Regelungen,
haben
den
sofortigen
Entzug
des
Fischerei-erlaubnisscheines
ohne
Anspruch
auf
Rückvergütung
zur
Folge.
Dieser
Erlaubnisschein
ist
nicht
übertragbar und nur in Verbindung mit dem staatlichen Fischereischein gültig.
Der
Erlaubnisschein
und
der
Fischereischein
sind
im
Original
am
Wasser
mitzuführen
und
auf
Verlangen
den
Aufsichtsbeamten,
den
Fischereirechtsinhabern
(Berufsfischern),
sowie
den
amtlich
bestellten
Fischereiaufsehern
unverzüglich vorzuzeigen.
Fischer- und Schifferverein Klingenberg e.V.
Fischer- und Schifferverein
Klingenberg e. V.
Voraussetzungen